01 In diesem Kapitel schauen wir uns die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland an. Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr. 02 Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von selbstständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise angelegt. Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Danach werden die Ausgaben der Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Bei der Berechnung der individuellen Rente wird sowohl die persönliche Beitragsdauer und -höhe als auch die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung berücksichtigt. 03 Schauen wir einmal auf die historische Entwicklung. Achtzehnhundertneunundachtzig wurde die Rentenversicherung als Alters- und Invaliditätsversicherung unter Otto von Bismarck eingeführt. Sie galt als revolutionär zur Absicherung der Arbeiter. Neunzehnhundertsiebenundfünfzig erfolgte eine Dynamisierung der Renten, die Renten werden seitdem an Lohnentwicklung angepasst. Zweitausendeins erfolgte die Einführung der Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge, die keinen guten Ruf hat. Zweitausendvierzehn wurde die Rente mit dreiundsechzig Jahren oder nach fünfundvierzig Beitragsjahren eingeführt. 04 Der Beitragssatz zweitausendvierundzwanzig beträgt achtzehn Komma sechs Prozent des Bruttoeinkommens. Jeweils fünfzig Prozent tragen dabei der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Es gibt eine zusätzliche Finanzierung durch den Bund in Form von Zuschüssen zur Stabilisierung der Rentenkasse aus Steuermitteln. Das beitragspflichtige Einkommen liegt als Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze) im Jahr zweitausendvierundzwanzig bei Siebentausenddreihundert Euro im Monat (West) und siebentausendeinhundert Euro im Monat (Ost). Soviel muss man also maximal in die Rentenkasse monatlich einzahlen bei einem entsprechend hohen Gehalt! 05 Was haben Sie nun davon? Sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und bezahlen damit die Renten der heutigen Rentner. Dafür erhalten Sie sogenannte Entgeltpunkte für Ihre spätere eigene Rente. Die Monatliche Rentenhöhe ist dabei die Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Aktueller Rentenwert mal Rentenartfaktor. Schauen wir uns die Komponenten genauer an. 06 Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abschläge bekommen Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abschläge, so beträgt dieser Wert eins komma null. 07 Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Aktuell beträgt er sechsunddreißig Komma null zwei Euro für Westdeutschland und fünfunddreißig Komma zweiundfünfzig Euro für Ostdeutschland. 08 Bei dem Rentenartfaktor kommt es auf die Art Ihrer Rente an: Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den vollen Wert eins. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung nur einhalb. Vollwaisenrenten null komma zwei und Halbwaisenrenten null komma eins. Bei Witwenrenten ist der Faktor null komma fünf-fünf oder null komma sechs. 09 Die Regelaltersgrenze liegt bei Siebenundsechzig Jahren und wird bis zweitausendeinunddreißig stufenweise bis zu diesem Ziel angehoben. Ab dreiundsechzig Jahren ist eine Frührente möglich. Dabei muss man jedoch Abschläge hinnehmen, es sei denn man hat bereits fünfundvierzig Beitragsjahre lang eingezahlt. 10 Aktuelle Herausforderungen sind unter anderm der demografische Wandel: Es gibt immer mehr Rentner bei gleichzeitig sinkender Zahl von Beitragszahlern. Die Lebenserwartung steigt, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich dadurch erhöht. Die Geburtenrate in Deutschland bleibt relativ niedrig. Außerdem sind Probleme bei der finanziellen Nachhaltigkeit zu nennen. Dabei gibt es Debatten über zukünftige Rentenreformen. Dies bedeutet: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters und/oder eine Absenkung des Rentenniveaus. Ziel ist die Stärkung der privaten Vorsorge. 11 Für den Rentner an sich ist die Rentenlücke zu nennen. Dies ist die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt Zweitausendvierundzwanzig bei circa Achtundvierzig Prozent des Durchschnittslohns, also weniger als die Hälfte! Die Notwendigkeit zusätzlicher Altersvorsorge besteht in einer privaten und betrieblichen Altersvorsorge (Welche Betriebe bieten das noch?), Riester-Rente, Rürup-Rente und Betriebsrente. Eine steuerbegünstigte „Aktien-Rente“ mit einer Geldanlage am Kapitalmarkt (entweder privat oder sogar staatlich) wird Zweitausendvierundzwanzig gerade diskutiert, macht aber bislang kaum Fortschritte.